Verfolgt werden ausschließlich gemeinnützige Zwecke durch vielseitige Förderung und Pflege von Film und Video auf dem Gebiet der Kultur, Kunst und Völkerverständigung.
Ein besonderes Anliegen ist die Jugendarbeit. Nur auf der Basis neuer gestalterischer und inhaltlicher Gesichtspunkte, wie sie vermehrt von jungen Menschen eingebracht werden, können sich der Verband und die Clubs weiterentwickeln.
Mithilfe bei der Gründung von Vereinigungen (Clubs), die sich mit dem Amateurfilm (Schmalfilm und Video) befassen.
Enger Zusammenschluß der angeschlossenen Vereinigungen und deren Unterstützung auf jede durch unsere Satzung mögliche Art.
Durchführung von und Mitwirkung bei den Amateurfilm betreffenden Veranstaltungen und Wettbewerben.
Herausgabe von Verbandsmitteilungen, Förderung der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches zwischen den angeschlossenen Vereinigungen.
Vorträge und Demonstrationen über technische, künstlerische, dramaturgische, rechtliche und sonstige Fragen auf allen Gebieten des Amateurfilms.
Beschaffung, Unterhaltung und Bereitstellung eines Medienarchivs und von Lehrmaterial, Vorführgeräten und sonstigen technischen Einrichtungen.
Vertretung und Wahrung der Interessen des Verbandes gegenüber Behörden, Körperschaften und Organisationen.
Kontaktnahme und Pflege der Beziehungen zu Verbänden oder Vereinigungen des In- und Auslandes, die ähnliche oder gleiche Ziele verfolgen.
Zusammenarbeit mit Presse, Rundfunk und Fernsehen.
Erfahrungsaustausch mit wissenschaftlichen, künstlerischen und technischen Einrichtungen.
Mitwirkung an den Aufgaben der UNICA in der CICT der UNESCO.
Die Satzung unseres Landesverbandes können Sie herunterladen oder in gedruckter Form bei uns per